WOCHENENDHAUSVERSICHERUNGEN
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In der Wochenendhaussiedlung findest du ein Stückchen Paradies

Die Wochenendhaussiedlung erfreut sich hoher Beliebtheit. Das besondere Gebiet ist ideal für erholsame Wochenenden und Ferien. Hier kannst du die Natur genießen und einfach mal abschalten. Diese Siedlung ist besonders beliebt, da sie in schönen und erholsamen Gegenden liegt, die als Sondergebiet im Bebauungsplan festgelegt sind. Hier findest du erschlossenes Bauland, das im Grundbuch als "Wochenendhausgebiet" verzeichnet ist. Genaue Auskunft gibt das Grundbuchamt des jeweiligen Ortes.

In der Wochenendhaussiedlung findest du ein Stückchen Paradies, um dem Alltag zu entfliehen. Es gibt kleine aber auch sehr große Gebiete die sich in schönen und erholsamen Gegenden befinden. Die meisten Wochenendhaussiedlungen sind voll erschlossen und sind an den öffentlichen Strom und Wassernetzen angeschlossen.

Viele Wochenendhäuser stehen in einem Wochenendhausgebiet

Wochenendhaussiedlung in erschlossenen GebietenDie Wochenendhäuser werden nicht das ganze Jahr durchgängig genutzt sondern meist am Wochenende oder in der Urlaubszeit. Die Gebäude sind aus unterschiedlichen Materialien erbaut, vorwiegend massiv aus Stein oder in Holzständerbauweise.

In großen Gebieten sind auch Einkaufsmöglichkeiten und Gaststätten vorhanden. In den letzten Jahren haben viele Wochenendhausbesitzer ihre Anlagen modernisiert.  Besonders Bewohner von Ballungsgebieten schaffen sich hier eine ideale Rückzugbasis vom Alltagstress.

Die Wochenendhaussiedlung ist mit mit Straßen und Wegen zugänglich so das auch Transporte zu und von den Gebäuden erfolgen können.

In der Wochenendhaussiedlung gibt es naturverbundene Straßennamen

Die Straßen und Hausnamen der Siedlung spiegeln die Schönheit und Einzigartigkeit der Umgebung wider. Von vielen Häusern aus genießt man eine atemberaubende Aussicht auf die umliegende Landschaft, die zum Entspannen und Abschalten einlädt. Einiger Häuser tragen wohlklingende Namen wie "Vogelsang" oder "Haus Grille". Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Auch spezielle Zeichen, Figuren und Malereien sind für einen schnellen Wiedererkennungswert vorhanden. Briefkästen mit Kennzeichnung runden den äußerlichen Anblick ab.

Welche Vorschriften gelten in einer Wochenendhaussiedlung?

Vorschriften im WochenendhausgebietIn der Wochenendhaussiedlung für Freizeitobjekte ist eine bestimmte Größe der einzelnen Wochenendhäuser vorgeschrieben.

Die zugelassenen Wohnflächen von Wochenendgebäuden sind natürlich deutlich kleiner als bei ständig bewohnten Objekten. Die Möglichkeiten die Gebäude weiter auszubauen sind stark eingeschränkt oder so gut wie unmöglich.

Oft bietet sich aber an, die Wochenendhäuser mit Terrassen auszustatten wenn es keine Einschränkungen im Bebauungsplan der Wochenendhaussiedlung gibt.
Zwischen den Objekten sind auch kleine und große Bäume und Büsche zu finden. Das gibt der Wochenendhaussiedlung noch mehr Nähe zur Natur.

Zeitweiliges wohnen steht an erster Stelle
Ein Wochenendhaussiedlung ist ein Erhohlungsgebiet das auf das zeitweilige Freizeitwohnen ausgerichtet ist. Die Nutzungsarten können also nicht beliebig zugelassen werden sondern nur die der Erholung dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist im allgemeinen nicht zulässig.

Ausnahmen sind aber schon vorher bestehende Gebäude. Diese dürfen aber nicht das gesamte Erscheinungsbild der Wochenendhaussiedlung als Gesamtfläche beeinflussen.
Das  Bundesverwaltungsgericht sagt, dass ein Wochenendhausgebiet, dem Begriff  der Erholung entsprechend, auf das zeitweilige Freizeitwohnen  ausgerichtet ist. Es können daher nicht beliebige Nutzungsarten  zugelassen werden, sondern nur solche, die innerhalb des allgemeinen  Zweckes liegen, der Erholung zu dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist  nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der allgemeinen  Zweckbestimmung eines Sondergebietes für die Erholung nicht vereinb
Das  Bundesverwaltungsgericht sagt, dass ein Wochenendhausgebiet, dem Begriff  der Erholung entsprechend, auf das zeitweilige Freizeitwohnen  ausgerichtet ist. Es können daher nicht beliebige Nutzungsarten  zugelassen werden, sondern nur solche, die innerhalb des allgemeinen  Zweckes liegen, der Erholung zu dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist  nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der allgemeinen  Zweckbestimmung eines Sondergebietes für die Erholung nicht vereinbar.
Zeitweiliges wohnen steht an erster Stelle
Die Wochenendhaussiedlung ist ein Erholungsgebiet von unterschiedlicher Größe und Lage. Es ist auf das zeitweilige Freizeitwohnen ausgerichtet. Die Nutzungsart kann also nicht beliebig zugelassen werden sondern nur zur Erholung dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist im allgemeinen nicht zulässig.

Ausnahmen sind aber schon vorher bestehende Gebäude. Diese dürfen aber nicht das gesamte Erscheinungsbild der Wochenendhaussiedlung als Gesamtfläche beeinflussen.
Ist dauerndes wohnen erlaubt ?
Ständiges wohnen in WochenendhausgebietenDie Benutzung eines Wochenendhauses in einem Wochenendhausgebiet zum dauerhaften Wohnen wiederspricht fast immer dem Bebauungsplan und ist daher unzulässig und baurechtswidrig.

Im Falle einer unzulässigen Nutzung eines Gebäudes zum Dauerwohnen kann die Bauaufsichtsbehörde bei diesem formell und materiell, wenn Umbauten erfolgten, einschreiten und die Nutzung des Wochenendhauses als Wohngebäude für das dauerhafte Wohnen untersagen. Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist in der Regel nicht genehmigungsfähig.

Wenn es Hinweise auf Dauerwohnen gibt wird die Kreisverwaltung der Sache nachgehen. Der Eigentümer kann dann mit empfindlichen Strafen rechnen. Es könnte eine Nutzungsuntersagung mit angemessener Frist ausgesprochen werden.

 

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