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Gartenhaus versichern mit Schutz des Inhalts wie Möbel und Gartengeräte

Jeder Gartenbesitzer hat in der Regel ein Gartenhaus. Doch haben alle auch eine Gartenhausversicherung?
Früher wurde die "Gartenlaube" hauptsächlich für die Unterbringung von Gartengerät genutzt und war auch relativ klein. Doch mit den Jahren wurden die Häuschen immer beliebter und wuchsen auch mit den Ansprüchen. Die kleinen Holzhäuschen wurden teilweise abgerissen und auch durch Massivbauten ersetzt. Der größte Teil hat aber auch heute noch Außenwände aus Holz.

Gartenhausversicherung mit umfangreichen Schutz
Die Größe der Häuser wird aber durch das Bundeskleingartengesetz auf maximal 24m² begrenzt. Das ist aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wenn es größer werden soll benötigt man eine Baugenehmigung!

Die Gartenhausversicherung mit Schutz des Inhalts wie Möbel und Gartengeräte, ist bestens geeignet um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Durch häufiger auftretende orkanartige Stürme kann ein erheblicher Sachschaden entstehen. Auch Einbrecher suchen gerne Gartenlauben auf.

Müssen Sie eine Gartenhausversicherung haben?

Es besteht keine Vorschrift das eine Gartenhausversicherung abgeschlossen werden muss. Doch es ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn nicht nur das Gartenhaus sondern auch die Anlage auf dem Grundstück kann beschädigt werden. Äste oder Bäume könnten den Zaun oder Gartenzubehör demolieren.
Da auch Glas und Elementar eingeschlossen sind können haben Sie ein rundum gutes Sicherheitspaket.

Aber nicht jede Versicherung sichert auch alles ab. Bei den einfachen Gartenhausversicherungen erhalten Sie nur ein Basispaket mit einer kleinen Versicherungssumme. Die sind recht günstig aber es ist eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein erforderlich. Erhöhungen der Versicherungssummen sind möglich aber dann steigt auch der Beitrag.

Besser ist mit einem umfangreichen Schutz das Gartenhaus versichern zu lassen. Denn dann sind auch Schuppen, Zäune und die wertvollen Gartengeräte mit eingeschlossen.

Gartenhaus versichern und länger nicht vor Ort sein

Es kommt sehr oft vor das man in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen sein Gartenhaus für längere Zeit nicht aufsuchen kann. Auch in der kalten Jahreszeit werden Sie nur ab und zu nach dem rechten sehen. Wenn dann der Garten noch sehr weit vom Wohnort entfernt ist kann schon mal ein halbes Jahr vergehen. Nicht selten wohnen Gartenbesitzer sogar in einer anderen Stadt.

Stellen Sie sich vor das in dieser Zeit Einbrecher das Gartenhaus aufsuchen, vieles stehlen und kaputt machen. Dann ist es schön wenn ein Nachbar oder guter Bekannter auch auf das Gartengrundsstück darf um Ihnen den Schaden zu melden und auch erste Absicherungen vornehmen kann. Aber auch wenn keiner vor Ort ist und Sie kommen nach längerer Zeit zurück kann der Schaden noch gemeldet werden.
Sollte das Haus abbrennen werden Sie sowieso verständigt, von der Feuerwehr oder zuständigen Behörde.

Schaden am Gartenhaus schnell der Versicherung melden

Den Schaden aber immer so schnell wie möglich der Versicherung melden! Erste Sicherungsmaßnahmen sollten auch unbedingt erfolgen. Eine aufgebrochene Tür wieder schließen, Fenster mit Folie abdecken usw. Nach einem Einbruch sofort die Polizei informieren.

Ganz wichtig und hilfreich für die Beurteilung sind Fotos. Dazu kann das Handy nützlich sein. Bilder können damit in der Regel direkt an die Sachbearbeiter der Versicherung gesendet werden.

Ein durch Sturm verursachter Schaden ist oft erheblich. Bei einem kaputten Dach kann Regenwasser eindringen und weitere Schäden verursachen.
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