Wohnflächenberechnung in einem Wochenendhaus
Für die Wohnflächenberechnung in einem Wochenendhaus ist die Grundfläche des Gebäudes (je Stockwerk) einschließlich Hobbyräumen und zu Wohnzwecken genutzten Kellerräumen, einzubeziehen. Ausgenommen sind dabei jedoch Treppen, nicht ausgebaute Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen. Zu Wohnzwecken genutzte Gebäudeteile in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück müssen entsprechend ihrer Grundfläche berücksichtigt werden, nicht zu Wohnzwecken genutzte Flächen sind mit der Hälfte ihrer Grundfläche zu berücksichtigen.
Ermittlung der Wohnfläche
Sollte Ihnen kein Bauplan mehr vorliegen, können Sie sich in der Regel an die Angaben im Kaufvertrag halten. Da wird aber gerne ein wenig “geschummelt” denn schließlich hängt ja in vielen Fällen auch der Kaufpreis davon ab. Am besten ist es, einfach noch einmal selbst alles auszumessen.
Die Bauart der Wochenendhäuser, egal ob aus Holz oder Stein, spielt bei der Vermessungsgrundlage keine Rolle.
Immerhin ist Versicherungsbeitrag und Versicherungssumme der Wochenendhausversicherung von der Wohnfläche abhängig.
Welche Räume zur Wohnfläche zählen
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Esszimmer
- Flure und Dielen
- Küchen
- Toilettenräume
- Nebenräume wie Besen und Speisekammer
- Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder (unbeheizt nur 50% der Fläche)
- Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten (üblich cind 25% der Fläche)
Bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche gibt es verschiedene Abzugsflächen, so zum Beispiel Verkleidungen, Pfeiler oder Vormauerungen mit einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter, Treppen mit mehr als drei Stufen oder auch Fenster- und Wandnischen.
Bei Dachschrägen sollte auf Folgendes geachtet werden: Beträgt die Höhe unter der Schräge bis zu einem Meter, wird diese Fläche nicht zur Wohnfläche angerechnet. Sind es ein bis zwei Meter, wird die Fläche zu 50 % angerechnet. Bei über zwei Metern dann zu 100 %. Gleiches gilt übrigens auch für die Flächen unter Treppen.
Welche Räume nicht in die Flächenberechnung einbezogen werden
- Abstellräume außerhalb der Wohnung Beispiel: Keller und Dachbodenräume
- Heizungsräume
- Waschküchen und Trockenräume
- Garagen
Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche
Der Unterschied zwischen der Nutzfläche, Wohnfläche und der Grundfläche eines Wochenendobjektes:
- Als Nutzfläche wird der Anteil der Grundfläche bezeichnet, der entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann
- Die Wohnfläche bezieht sich auf die Gesamtheit der anrechenbaren Raumgrundflächen, die zu einem Wochenendhaus zählen
Änderungen der Flächengrößen am Wochenendhaus gleich melden
Veränderungen durch einen Anbau oder durch Umbauten die die Größe der Wohnfläche und den Wert Ihres Hauses gesteigert haben, sollten Sie sofort mit Ihrer Versicherung oder uns melden, damit Sie nicht wegen Unterversicherung im Schadenfall eine geringere Schadenssumme ausgezahlt bekommen. Das ist auch beim Ausbau vom Dachgeschoss wichtig. Der Beitrag erhöht sich dann im Verhältnis zur zusätzlichen Fläche.
Als Messgeräte haben sich in den meisten Fällen der Zollstock und das Bandmaß bewährt. Wenn sie es ganz genau machen möchten sollten sie sich auch eine Wasserwaage oder, noch besser, ein Lasermessgerät anschaffen. Besonders nützlich ist das wenn die Räume stark verwinkelt sind.
Wenn es erforderlich wird können Sie auch eine Firma beauftragen. Das ist bei großen Wochenendhausobjekten sinnvoll da sich ja oft der Beitrag an der Gesamtfläche orientiert. Bei einem Haus von 200qm Wohnfläche sind 10qm mehr oder weniger schon relevant.