Bäume auf dem Wochenendhausgrundstück
Bäume auf dem Wochenendhausgrundstück befinden sich dann in der unmittelbaren Nähe des versicherten Gebäudes, wenn sie aufgrund ihrer Höhe im Falle eines Umsturzes das versicherte Haus erreichen und beschädigen können. Auch Bäume die auf dem Grundstück des Nachbarn stehen zählen darunter.
Sturmschaden durch Bäume am Gebäude
In waldreichen Gebieten ist die Gefahr eines Sturmschadens durch umfallende Bäume in der Regel noch größer da die Verwurzelung nicht so stark wie bei einzeln stehenden Bäumen ist. Auch von außen nicht sichtbare Krankheiten sind oft Ursache von Baumumstürzen.
Fakt ist, die Stürme werden immer zahlreicher und intensiver.
Bäume können durch umfallen und Bruch großen Schaden anrichten der ganz erheblich sein kann wenn Sie Ihr Gebäude treffen. Durch herabfallende Äste können viele Gebäude, wie beispielsweise Wochenendhäuser die in relativ leichter Bauweise erstellt wurden, erhebliche Schäden entstehen.
Es kam in der Vergangenheit schon sehr oft vor, das ein einzelner Baum das gesamte Gebäude mit Inhalt vernichtet hat. Den finanziellen Schaden kann sich wohl jeder vorstellen. Zusätzlich kommen in der Regel noch erhebliche Aufräumkosten dazu. Die Entfernung der Baumteile, der Abtransport und die Entsorgung können dann noch zusätzlich Ihren Geldbeutel belasten.
Besitzer von Wochenendhäusern haftbar
Ein Wochenendhausbesitzer sollte seine Bäume regelmäßig kontrollieren denn Bäume an Wochenendhäusern können Schaden anrichten.
Der Besitzer eines Wochenendgebäudes haftet immer dann als Eigentümer von Bäumen, wenn er die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Jeder Grundstückseigentümer ist zunächst einmal dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit oder Nachbarn ausgeht. Lässt der Grundstückseigentümer beispielsweise eindeutig vorgeschädigte oder kranke Bäume unbehandelt auf seinem Grundstück stehen, muss er für entstehende Schäden aufkommen, sollte der nächste Sturm den Baum fällen.
Natürlich gibt es auch noch die „Höhere Gewalt“, nach der man Gefahren und Schäden, die nicht durch menschliches Tun oder Unterlassen entstehen, sondern auf natürliche Einflüsse zurückzuführen sind, als unvermeidbar akzeptieren und hinnehmen muss. Um in diesem Fall eine Haftung des Eigentümers zu erreichen, muss man ihm den Vorwurf machen können, dass er nicht alles in seiner Macht stehende unternommen hat, um den Schaden zu vermeiden.
Einige Gerichte verlangen auch, dass Grundstückseigentümer ihre Bäume zweimal jährlich untersuchen lassen. Dabei sind die Gesundheit und der allgemeine Zustand zu bewerten. Das notwendige Ausmaß dieser Untersuchungen richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenlage und dem Einzelfall. So kann es im einen Fall ausreichen, die Bäume am Boden zu besichtigen und abzuklopfen, während man in einem anderen Fall womöglich den Baum hinaufklettern muss.
Versicherung bei Schäden durch Bäume am Wochenendhaus
Wichtig für Grundstücksbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. Eine entsprechender Versicherungsschutz schützt den Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, der durch Sturmschäden (ab Windstärke acht), Feuer, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser und Uberspannung entstehe.
Eigentümer von Bäumen haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für Nachbarn oder die Allgemeinheit ausgehen. Deshalb sollte regelmäßig der Zustand und die Standfestigkeit der Bäume Überprüft werden, bestenfalls durch einen Fachmann.
Kontrolliert werden sollten Stamm und Krone - einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, also am besten im Sommer und Winter. Baumbesitzer sollten auf Warnsignale achten.
Doch woran lassen sich Schäden am Gehölz überhaupt erkennen? Der erste Blick des Hobbygärtners sollte auf totes Holz im Baum gerichtet sein: Tragen einzelne Aste keine oder nur vertrocknete Blätter oder ist ein Baum in einigen Bereichen nur noch spärlich belaubt, kann bei Eis, starkem Schneefall oder eben heftigem Sturm Gefahr durch herabstürzende Aste aus der Krone drohen.
Besitzer von größeren Baumbeständen auf dem gesamten Grundstück können wir die Waldversicherung empfehlen. Der Beitrag bis 5 ha Gesamtfläche kostet jährlich 120,00 EUR.
Auch Löcher in Asten oder gar im Stamm lassen sich selbst für den Laien gut erkennen. Durch siekönnen beispielsweise Schädlinge und Krankheiten in das Holz eindringen. Weitere Warnzeichen sind Risse, Wunden, faule Stellen oder deutlich sichtbarer Pilzbewuchs.
Die Alarmglocken sollten beim Baumbesitzer schlagen, wenn Pilze am Stamm wachsen. Spätestens dann sollte ein Fachmann zu Hilfe gezogen werden. Solche Baumpfleger finden Grundstückshesitzerbeispielsweise über Fachverbände wie die Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung, den Fachverband geprüfter Baumpfleger oder ISA-Germany.
Aufgaben eines Baumgutachters
Der Baumgutachter prüft, ob das Gehölz noch stand- und bruchsicher oder durch Pilze und Krankheiten bereits so stark beeinträchtigt ist, dass es eine Gefahr darstellt, in diesem Fall werden auch die notwendigen Baumpflegemaßnahmen angegeben - wie zum Beispiel die Entfernung der geschädigten Baumteile durch fachgerechten Baumschnitt, der Einbau einer Kronensichening oder als letzter Ausweg die Fällung des Baums.
Lässt ein Grundstückseigentümer ersichtlich kranke oder vorgeschädigte Bäume unbehandelt auf seinem Grundstück stehen und werden diese Bäume vom nächstem Sturm gefällt, dann muss der Grundstückseigentümer für hierdurch entstehende Schäden aufkommen.
Der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau empfiehlt Gartenbesitzern daher auch, nach extremen Naturereignissen ihre Bäume einmal extra gut zu beobachten und vor allem sicherzustellen, das sie nicht noch nachträglich umfallen oder einzelne Aste abbrechen. Damit keine Erreger ins Gehölz eindringen und Stamm und Aste schwächen können, sollten zudem Wunden am Baum möglichst schnell versorgt werden.