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Nicht vergessen-die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungWenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.). Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress. Wenn jedoch kein versicherter Sturm und/oder eine massive Vorschädigung des Baumes vorlag, kann der Geschädigte sich direkt an den Nachbarn als Schadenverursacher wenden.

In diesem Fall greift entweder dessen Haftpflichtversicherung, beispielsweise die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, oder der Verursacher haftet mit seinem Privatvermögen. Falls ein vorgeschädigter Baum bei leichtem Sturm auf das eigene Haus fällt, zahlt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden
Also nicht vergessen-die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - wichtige Absicherung für Wochenendhauseigentümer


Hier sind einige relevante Informationen:
Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch als Haus- und/oder Grundstückshaftpflichtversicherung bekannt) schützt den Eigentümer von Häusern und Grundstücken vor finanziellen Folgen, wenn er aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird. Dies kann geschehen, wenn Dritte aufgrund von Personen- oder Sachschäden Schadenersatz fordern, weil der Eigentümer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Wann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind, in dem Sie nicht selbst wohnen, oder eines unbebauten Grundstücks, ist es ratsam, eine solche Versicherung abzuschließen.
Diese Versicherung greift immer dann, wenn auf Ihrem Besitz Personen zu Schaden kommen, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Da Sie nicht immer vor Ort sein können, um mögliche Gefahren auszuschließen, bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einen wichtigen Schutz.
Beachten Sie, dass die Privathaftpflichtversicherung hier ausdrücklich nicht leistet.

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Schutz bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung).
Abdeckung von Gewässerschäden, z. B. durch Heizöltanks.
Berücksichtigung von fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundenen Anlagen wie Photovoltaik- oder Solaranlagen (max. 200 m² Kollektor-/Modulfläche, wenn nicht an einem Gebäude installiert).
Schutz für private Bauherren von Bauvorhaben auf dem Versicherungsgrundstück bis zu einer Bausumme von 150.000 €.
Absicherung gegen Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen.

Wenn Sie also ein Haus oder Grundstück besitzen, das Sie vermieten oder anderen überlassen, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine kluge Investition, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen.

 

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