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WOCHENENDHAUSVERSICHERUNGEN
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Obliegenheiten einzuhalten ist sehr wichtig

Manchmal lehnt die Versicherung eine Schadenzahlung ab mit der Begründung das die Obliegenheiten von Wochenendhausbesitzern nicht eingehalten wurden. Dann fragt sich der Versicherungsnehmer was er falsch gemacht hat. Die Begründung liegt in der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.
Doch was versteht man darunter? Wenn beispielsweise nach verlassen des Hauses die Fenster nicht verschlossen wurden und es kommt zu einem Einbruch. Die Täter gelangen durch das Fenster in die Wohnung und richten erheblichen Schaden an.

Die Schadenmeldung erfolgt nach der Anzeigenaufnahme durch die Polizei. Die Hausratversicherung weigert sich aber zu bezahlen. Der Grund ist die Nichteinhaltung der Obliegenheiten.
Auch wenn bei längerer Nichtnutzung das Wasser nicht abgestellt wird oder die Haustür nicht abgeschlossen wird ist das ein klarer Verstoß gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht.

Einhaltung von Obliegenheiten

Um Ihren Versicherungsschutz für das Wochenendhaus in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sie als Eigentümer bestimmte Sorgfalts- und Verhaltenspflichten (Obliegenheiten) einhalten. Verstöße können zu Leistungskürzungen oder zur Verweigerung der Zahlung im Schadensfall führen.
Die Pflichten lassen sich in verschiedene Phasen und Lebensbereiche unterteilen:

Regelmäßige Kontrolle: Leerstehende Gebäude oder länger nicht bewohnte Immobilien müssen Sie regelmäßig kontrollieren.
Frostschutz: Sorgen Sie im Winter für eine ausreichende Beheizung der Räume (mindestens frostfrei), um das Platzen von Wasserleitungen zu verhindern.
Mängelbeseitigung: Erkannte Schäden oder Mängel an Dächern, Fenstern oder Rohren müssen Sie unverzüglich reparieren lassen.
Sicherheitseinrichtungen: Bestehende Schutzanlagen (wie Rückstauventile bei Kellerabläufen) müssen stets funktionsbereit gehalten werden.

Gefahrerhöhung: Bauliche Veränderungen (z. B. Anbau, Kernsanierung, neue gewerbliche Nutzung) müssen Sie der Versicherung im Vorfeld melden.
Leerstand: Wenn das Gebäude dauerhaft nicht mehr bewohnt wird, ist dies umgehend anzuzeigen.
Vertragsdaten: Änderungen der Wohnfläche, des Gebäudewerts oder des Namens sind unverzüglich mitzuteilen.

Schadensminderung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden zu verhindern oder zu verringern.
Meldepflicht: Jeder Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden.
Dokumentation: Verändern Sie den Schadensort nicht grundlegend und entsorgen Sie keine beschädigten Gegenstände, bevor die Versicherung den Schaden dokumentiert oder freigegeben hat. Machen Sie vorher aussagekräftige Fotos.
Auskunft: Beantworten Sie alle Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß und unterstützen Sie die Schadensregulierung.

Einhaltung der Meldepflicht bei Änderungen

Obliegenheiten: Sorgfaltspflicht sollte bewusst seinDie wichtigsten Pflichten die nach einem Vertragsabschluss einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung (natürlich auch bei allen anderen Versicherungen) sind erst einmal wahrheitsgemäße Angaben.

Prüfen Sie Ihren konkreten Versicherungsschein, da dort oftmals zusätzliche, individuell vereinbarte Obliegenheiten stehen können:

  • die Beiträge pünktlich bezahlen
  • den Versicherer informieren bei Veränderungen des Risikos. Das wäre beispielsweise, wenn ein Gerüst am Haus aufgestellt wird.
  • Nach einem Umzug die Versicherungssumme anpassen. Auch sonst, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Police den Verzicht auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" beinhaltet (z. B. wenn Sie ein Fenster bei Abwesenheit gekippt lassen).
  • Die korrekte Angabe der Wohnfläche bei Vertragsabschluss ist entscheidend, um eine Unterversicherung zu vermeiden

Was sollte im Schadenfall beachtet werden?

Wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Ein gutes Beispiel ist der Rohrbruch. Hier nach Möglichkeit sofort den Haupthahn zudrehen. Besonders wenn sich eine kaputte Wasserleitung in der Wand befindet.

  • Schaden sofort der Versicherung melden
  • Einbruch, Raub oder Ähnliches bei der Polizei anzeigen
  • Versicherer eine Liste über beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände vorlegen

 

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