Obliegenheiten einzuhalten ist sehr wichtig
Manchmal lehnt die Versicherung eine Schadenzahlung ab mit der Begründung das die Obliegenheiten nicht eingehalten wurden. Dann fragt sich der Versicherungsnehmer was er falsch gemacht hat. Die Begründung liegt in der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.
Doch was versteht man darunter? Wenn beispielsweise nach verlassen des Hauses die Fenster nicht verschlossen wurden und es kommt zu einem Einbruch. Die Täter gelangen durch das Fenster in die Wohnung und richten erheblichen Schaden an.
Die Schadenmeldung erfolgt nach der Anzeigenaufnahme durch die Polizei. Die Hausratversicherung weigert sich aber zu bezahlen. Der Grund ist die Nichteinhaltung der Obliegenheiten.
Auch wenn bei längerer Nichtnutzung das Wasser nicht abgestellt wird oder die Haustür nicht abgeschlossen wird ist das ein klarer Verstoß gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer um Obliegenheiten einzuhalten?

Dann sollten Sie während der Vertragslaufzeit
- die Beiträge pünktlich bezahlen
- den Versicherer informieren bei Veränderungen des Risikos. Das wäre beispielsweise, wenn ein Gerüst am Haus aufgestellt wird.
- Nach einem Umzug die Versicherungssumme anpassen. Auch sonst, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht.
Was sollte im Schadenfall beachtet werden?
Wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Ein gutes Beispiel ist der Rohrbruch. Hier nach Möglichkeit sofort den Haupthahn zudrehen. Besonders wenn sich eine kaputte Wasserleitung in der Wand befindet.
- Schaden sofort der Versicherung melden
- Einbruch, Raub oder Ähnliches bei der Polizei anzeigen
- Versicherer eine Liste über beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände vorlegen