Anlage Grundstück (GW-2)
Wichtig für die Grundsteuer: Handelt es sich um ein Wochenendhaus, das nicht dauernd bewohnt werden kann, und liegt kein Kleingartenland vor, ist auf der Anlage Grundstück (GW-2) unter „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ als Gebäudeart „gemischt genutztes Grundstück“ (Wohnhäuser mit Mischnutzung) einzutragen (Gebäudeart 1).