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WOCHENENDHAUSVERSICHERUNGEN
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Anlage Grundstück (GW-2)

Wichtig für die Grundsteuer: Handelt es sich um ein Wochenendhaus, das nicht dauernd bewohnt werden kann, und liegt kein Kleingartenland vor, ist auf der Anlage Grundstück (GW-2) unter „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ als Gebäudeart „gemischt genutztes Grundstück“ (Wohnhäuser mit Mischnutzung) einzutragen (Gebäudeart 1).
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