WOCHENENDHAUSVERSICHERUNGEN
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Das Grundstück für das Wochenendhaus

Jedes Wochenendhaus steht auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück. In der Rechtsprechung ist das Grundstück für die Freizeitoase ein räumlich kleiner abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist.
Als Käufer erwerben Sie das Grundstück für das Wochenendhaus mit oder sie übernehmen das gepachtete Land. Die Eintragung erfolgt in das Grundbuch der Gemeinde.

Das richtige Grundstück finden

ein Grundstück für das Wochenendhaus
Wer ein Wochenendhaus von Grund auf neu bauen möchte der braucht dafür schon das richtige Grundstück. Am einfachsten ist es natürlich in einer schon vom Bebauungsplan erschlossenen Wochenendhaussiedlung. Aber diese Gebiete sind in der Regel schon von Bauträgern erschlossen, die dann die fertigen Wochenendhäuser verkaufen möchten.

Einfacher ist es da schon man findet ein sehr altes Haus. Das kann man entweder sanieren oder abreißen um auf dem Grundstück ein neues Haus hinstellen.

Aber einfach so geht das nicht, denn in Deutschland gibt es ja für alles Gesetze und Vorschriften. Schon allein für die Objektgröße gibt es klare Vorgaben.

 

Welches Gründsück ist geeignet?

Die Grundstücke die für Wochenendhäuser zur Verfügung stehen sind im dicht besiedelten Deutschland beschränkt. Da die Gebäude wie kleine Wohnhäuser mit Anschluss von Strom, Wasser, Kanalisation und oft auch Internet sind, unterscheiden sie sich von Gartenhäusern in Kleingartenkolonien. Es gibt keine vorgeschriebene Anbaugrenze von Obst und Gemüse wie in Kleingartenvereinen.

Das Wochenendhaus darf also nur auf speziell ausgewiesenen Grundflächen erbaut werden. Der Naturschutz spielt eine wichtige Rolle. Die Auswirkungen einer Wochenendhausbebauung auf die Umwelt muss in besonderem Maße berücksichtigt werden. Deshalb ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. In einigen Fällen sind dann auch hohe Vorgaben eine große Hürde.
Leichter ist es dann schon wenn das Grundstück bereits als Bauland ausgewiesen wurde.
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