Wochenendhäuser mit der Bauartklasse (BAK) I, II oder III
Bei den Wochenendhäusern spielt die Bauartklasse auch eine wichtige Rolle für die Kalkulation des Brandrisikos. Die Bauartklassen sind auch Einstufungsmerkmal bei den Versicherungen. In den Klassen I, II oder III ist die Bauweise der Außenwände und des Daches wichtig. Versicherungsgesellschaften akzeptieren beim Wochenendhäusern oft nur die harte Dachung. Weiche Dachungen, wie Beispielsweise Reet, nur mit einen erhöhten Beitrag. Übrigens, die gesandete Dachpappe zählt auch zu einer harten Dacheindeckung.
Die Bauartklassen-Wochenendhaus sind Einstufungsmerkmale und enthalten auch weitere Kriterien. Hierzu zählt auch die Lage des versicherten Gebäudes. Wenn Ihr Wochenendhaus in einer Hochwasserregion erbaut wurde, wird es auch in der Bauartklasse registriert. Das Baujahr, der technische Zustand und alle möglichen Dinge von denen eine potentielle Gefahr ausgehen kann spielen hier auch eine Rolle.
Die Versicherungssumme sollte den Neubaukosten des Gebäudes entsprechen. Alle Kosten für Erweiterungen, Ausbauungen, Modernisierung und ähnlichem gehören auch dazu. Da bei einigen Tarifen der Wochenendhausversicherung die Einstufung in eine Neuwertversicherung eingestuft wird, passen sich Versicherungssumme und der Beitrag regelmäßig an.
Die am häufigsten vorkommenden Bauartklassen
Hier die wichtigsten Bauartklassen in der fast alle Wochenendhäuser eingestuft werden:
Beschaffenheit der Außenwände
Dacheindeckung
BAK
Massiv (Mauerwerk, Beton)
Hart (z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
BAK I
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung,
Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff)
wie Bauartklasse I
BAK II
Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oderStahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
wie Bauartklasse I
BAK III
Die Bauartklasse in der gemischten Bauweise
Wie sieht es aus wenn ein Gebäude aus gemischten, also aus verschiedenen Materialien besteht. Es ist dann generell so das dann die ungünstigere Bauartklasse gilt, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt. Wir beraten sie gerne.
Die Bauartklasse IV und V wird nur von wenigen Versicherungstarifen versichert. In diesen Klassen ist das Gebäude mit Holz, Ried (oder Reet), Schilf oder Stroh eingedeckt. Die Brandgefahr stellt ein erhöhtes Risiko dar.
Die BAK I - III entscheidet auch über den zu zahlenden Versicherungsbeitrag
Die Regelung der Einteilung in eine Bauartklasse beziehungsweise in eine Fertighausgruppe wird vom größten Teil der Versicherern einheitlich vollzogen. Die Bauartklasse hat entscheidenden Einfluss darauf, ob ein Gebäude versichert werden kann, und wenn, wie hoch dann der Beitrag zur Versicherung ausfallt. Herangezogen werden die Bauartklassen wie auch die Fertighausgruppen in der Regel im Rahmen der Wochenendhausversicherung.
Einige Versicherer nutzen die Kategorisierung auch für die Einstufung eines Gebäudes im Rahmen der Hausratversicherung. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn Elementarschäden mitversichert werden sollen. Wer sein Wochenendhaus bestmöglich versichert haben möchte, lässt sich am besten von uns beraten. Denn jedes Objekt stellt andere Anforderungen.
Etwas Schwierig wird es dann bei Gebäuden der Bauartklassen IV und V. Diese Objekte haben eine teilweise oder vollständige weiche Dachung aus Ried, Holz, Schilf u.ä. Es könnte mit relativ hohen Aufschlägen gerechnet werden da hier von einer erhöhten Brandgefahr auszugehen ist. Dazu kommt das die Gebäude ja auch nicht ständig bewohnt sind.